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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen und Lieferungen
der Backslash GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen
der backslash GmbH (nachfolgend „backslash“ genannt) zu ihren Kunden. Andere als
diese AGB gelten ausdrücklich nicht. Dies gilt auch für anderslautende oder ergänzende
Bestimmungen. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen ihrer Kunden
werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn backslash ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht oder der Kunde in standardisierten Bestellformularen oder im Rahmen von
Bestätigungsschreiben auf die Geltung seiner AGB hinweist und sie auf diese Weise in
den Vertrag einbeziehen will.
2. Vertragsschluss
Angebote von backslash sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
durch die schriftliche Annahme oder eine Annahme in Textform oder durch Leistungserbringung
zustande.
3. Leistungen
3.1. backslash bemüht sich, Leistungen so schnell wie möglich zu erbringen oder zu liefern.
Leistungs- und/oder Liefertermine sind jedoch stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart wurden. Etwaige Fixtermine müssen als solche besonders
benannt werden.
3.2. backslash kann technisch erforderliche
Änderungen von Spezifikationen, die der Bestellung
zugrunde liegen, vornehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar
sind insbesondere solche Änderungen, durch die die Leistungen von backslash und die
Qualität des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden.
3.3. Die Angabe von Leistungen oder Beschreibungen von Produkten stellen keine Garantie
für ihre Beschaffenheit dar.
3.4. In Fällen höherer Gewalt oder im Falle einer von backslash nicht zu vertretenden, unrichtigen
oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch ihre Lieferanten ruhen die Leistungspflichten
von backslash. Für die Dauer dieses Zustands ist backslash berechtigt, die Leistung
hinauszuschieben. Bei einer dauerhaften oder länger als sechs Monate andauernden
Leistungsstörung sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
backslash wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung informieren. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde nicht zur Erbringung
der Gegenleistung verpflichtet und erhält eine von ihm geleistete Anzahlung unverzüglich
zurück. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden daraus nicht zu.
3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
bei Lieferungen mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache
an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Befindet sich der Kunde in
Annahmeverzug, kommt dies einer Übergabe gleich. Bei Leistungen, die die Erstellung
eines Werkes zum Gegenstand haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung mit Abnahme auf den Kunden über.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, backslash mit den notwendigen
Informationen und Materialien zu versorgen und diese rechtzeitig bereitzustellen. backslash
berät und unterstützt ihn hierbei nach Bedarf. Tut er dies nicht, ohne dass dies von
backslash zu vertreten ist, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
5. Leistungsumfang und Rechteeinräumung bei Software
5.1. Software, die backslash liefert, ist nach den Bestimmungen des Urheberrechts und sonstiger
geltender Gesetze umfassend geschützt. Dies gilt insbesondere für den Programmcode,
die Dokumentation, die Struktur und Organisation der Programmdateien, das Erscheinungsbild
oder den Produktnamen.
5.2. Soweit nicht anderes vereinbart, liefert backslash Software ausschließlich im Objektcode.
Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Dokumentationen gehören nicht
zum Lieferumfang, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Ist backslash
vertraglich oder gesetzlich zur Übergabe einer Dokumentation verpflichtet, gilt eine Überlassung
in elektronischer Form als ausreichend. backslash ist nicht zur Überlassung von
Updates oder neuen Versionen verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde oder im Rahmen der Gewährleistung erfolgt. Liefert backslash gleichwohl
von Zeit zu Zeit Updates, so folgt daraus keine Verpflichtung für die Zukunft.
5.3. Soweit nicht anders vereinbart, räumt backslash dem Kunden mit der vollständigen und
vorbehaltslosen Zahlung ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht unterlizenzierbares
und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software sowie an der dazugehörigen
Dokumentation für eigene Zwecke ein.
5.4. Die Rechteeinräumung erfolgt unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen:
5.4.1. Bis zum vollständigen Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung ist dem Kunden der
Einsatz der Software nur widerruflich gestattet.
5.4.2. Das Speichermedium (z.B. Festplatte), auf das die Software kopiert wird, steht im unmittelbaren
Besitz des Kunden. Der Verleih, die Vermietung oder sonstige Weitergabe an
Dritte ist, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6., nicht gestattet.
5.4.3. Die Software darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb
von Kernkraftanlagen, Flugzeugen, bei der Flugüberwachung, mit lebenserhaltenden Geräten
oder anderen Produktivsystemen. In derartigen Fällen kann ein Fehler in der Software
zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden
führen.
5.4.4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende
Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
5.5. Soweit backslash dem Kunden Software eines Drittherstellers überlässt, gelten zusätzlich
zu diesen Bestimmungen die Lizenzbedingungen des Drittherstellers, unter der Voraussetzung,
dass backslash den Kunden auf die Geltung solcher Lizenzbedingungen hingewiesen
und ihm ermöglicht hat, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
5.6. Soweit backslash dem Kunden sogenannte Open Source Software überlässt, kann der
Kunde direkt mit den jeweiligen Rechtsinhabern Rechteeinräumungen, die über die in §
69 d) Urheberrechtsgesetz genannten Rechte hinausgehen, kostenlos erwerben. Soweit
die für das Programm geltende Open Source Lizenz bestimmt, dass auch der Quellcode
zugänglich zu machen ist, finden entgegenstehende Bestimmungen dieser Vereinbarung
auf solche Programme keine Anwendung.
5.7. Die dem Kunden gemäß §§ 69 d) und e) Urheberrechtsgesetz im Rahmen der bestimmungsgemäßen
Benutzung der Software eingeräumten Rechte bleiben unberührt.
6. Weitergabe an Dritte
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, darf der Kunde die Software an Dritte weitergeben, wenn
6.1.1. der Erwerber diese Bestimmungen auch als für sich verbindlich anerkennt,
6.1.2. der Kunde die Software (einschließlich etwaiger Sicherungskopien) bei sich löscht und
6.1.3. der Kunde backslash unverzüglich schriftlich unter Angabe von Namen und Anschrift des
Erwerbers über die Weitergabe informiert.
6.2. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung.
7. Preise und Zahlung
7.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Zugang fällig. Zahlt der
Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, tritt automatisch
Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, es sei denn, die Leistung unterbleibt
aufgrund eines Umstands, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
7.2. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern bei Rechnungen an Kunden außerhalb Deutschlands aufgrund der Gesetzeslage
oder etwaiger Freistellungsabkommen keine Umsatzsteuer zu berechnen ist, erfolgt
die Berechnung ohne Umsatzsteuer, wenn der Kunde backslash die VAT-Nummer
bekanntgegeben hat.
7.3. backslash behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von
mehr als sechs Monaten die Preise im Rahmen und zum Ausgleich eingetretener Kostenänderungen
bei Lohn- oder Materialkosten, die nicht von backslash zu vertreten sind,
anzuheben. Dies gilt auch für tatsächliche Lieferzeiten, wenn ein Liefertermin nicht bestimmt
ist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. An allen von backslash im Rahmen von etwaigen Kaufverträgen mit dem Kunden gelieferten
Waren besteht zugunsten von backslash ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen
Bezahlung aller ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden
oder später entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für den Fall
einer Weiterveräußerung tritt der Kunde backslash mit Abschluss des Kaufvertrags bis
zur Tilgung sämtlicher Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen und
noch entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet
sich, backslash auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen
gegen diese mitzuteilen. Solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung
nachkommt und in seinen Vermögensverhältnissen keine nachteilige Änderung eintritt,
wird backslash die abgetretenen Forderungen nicht einziehen. Ist der Eigentumsvorbehalt
nach dem Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so
hat der Kunde bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden
Sicherheitsrechts für backslash mitzuwirken.
8.2. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht backslash der eingezogene
Erlös in Höhe des zwischen dem Kunde und backslash vereinbarten Lieferpreises
für die Vorbehaltsware zu.
8.3. Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Kundes und vorausgegangener Mahnung durch
backslash sowie bei Zahlungsverzug ist backslash zum Rücktritt vom Vertrag und zur
Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
8.4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen, Beschädigungen oder
Eingriffen Dritter hat der Kunde backslash unverzüglich zu benachrichtigen.
8.5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Kunde die Vorbehaltsware auf
eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser,
Einbruch oder Diebstahl, ausreichend versichern und auf Anforderung Einsicht in die
Versicherungspolice gewähren. Der Kunde tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche
bereits jetzt ab. backslash nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung
an den Kunden mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der
Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
9. Zurückbehaltung und Aufrechnung
9.1 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend
machen. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.
9.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Kunde nur erklären, sofern diese Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Mängel
10.1. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei
Wochen nach Ablieferung backslash gegenüber schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser
Frist sind Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Das
gleiche gilt, wenn der Kunde nicht-offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme
backslash gegenüber anzeigt.
10.2. Weist die Software einen Mangel auf, so kann der Kunde Nacherfüllung, nämlich wahlweise
Nachbesserung oder Nachlieferung, verlangen. backslash kann die gewählte Art
der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Im Falle der Nachlieferung trägt backslash die hierbei
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Lieferung. Liefert backslash
im Wege der Nacherfüllung eine neue Software, so ist die mangelhafte Software von
sämtlichen Datenträgern des Kunden vollständig zu beseitigen und darf nicht an Dritte
weitergegeben werden.
10.3. Ist backslash zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die backslash zu vertreten hat,
oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der untenstehenden Haftungsregelungen
berechtigt, seine Rechte aus Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz geltend
zu machen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche
erfolglos geblieben sind, es sei denn, dass nach Art der Sache oder des Mangels
oder aus sonstigen Umständen weitere Nacherfüllungsversuche zumutbar sind.
11. Haftung von backslash
11.1. backslash weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen
fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Kunde
hat zur Reduzierung von ausfallbedingten Risiken regelmäßig Datenbackups durchzuführen.
11.2. backslash haftet für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.3. backslash haftet auch für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4. Für sämtliche übrigen Schäden haftet backslash nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, das heißt, einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt,
mit dessen Entstehen backslash nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen
typischerweise rechnen musste.
11.5. Im Falle einer von backslash zu vertretenden Verzögerung oder Unmöglichkeit, die keine
wesentliche Vertragspflichtverletzung darstellt, ist die Haftung von backslash ausgeschlossen,
sofern ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt oder die Verzögerung
oder Unmöglichkeit auf höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs
beruht. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren
Schaden.
11.6. Eine weitergehende Haftung von backslash ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche,
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und die Haftung für jegliche
indirekten oder Folgeschäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn.
11.7. Die Haftung von backslash im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden
sowie für kostenlose Testversionen ist ausgeschlossen.
11.8. Soweit die Haftung von backslash ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, deren
sich backslash zur Erfüllung dieses Vertrages bedient.
11.9. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob
fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des
Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in drei Jahren
seit der Verletzungshandlung.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, Informationen, welche die jeweils andere Vertragspartei
ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet hat, oder die nach sonstigen Umständen
eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der jeweils anderen Vertragspartei
erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung
des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung fort.
13. Sonstiges
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in
ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen
der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Ausfuhrgesetze, -
beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als "Ausfuhrgesetze" bezeichnet) eine
Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß
den Ausfuhrgesetzen, sichert der Kunde zu, dass er weder Staatsangehöriger noch Ansässiger
eines Landes ist, für das ein Embargo verhängt wurde und für ihn kein Verbot
nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung
der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt
werden, wenn der Kunde sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags hält.
13.2. Andere Bestimmungen, als diejenigen in diesem Vertrag gelten zwischen den Parteien
ausdrücklich nicht. Dies gilt insbesondere für etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die backslash GmbH
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde in irgendeiner Form auf die Geltung
seiner AGB hinweist und sie auf diese Weise in den Vertrag einbeziehen will.
13.3. Soweit dem Kunden bei der Nutzung seiner Lizenz Betriebsgeheimnisse offenbart werden,
verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit. Der Kunde
verpflichtet sich insbesondere, Software und Dokumentation geheim zu halten und sie
weder ganz noch teilweise Dritten offen zu legen oder an sie weiterzugeben, es sei denn,
es ist ihm nach den Bestimmungen dieses Vertrages oder einer sonstigen schriftlichen
Vereinbarung mit dem Lizenzgeber gestattet.
13.4. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf" (CISG) wird ausgeschlossen.
13.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich
Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz der backslash GmbH,
sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
nicht in Deutschland hat. Die backslash GmbH kann den Kunden auch an
dessen Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.
13.6. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Software-Lizenzvertrages bedürfen
der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung der Textformklausel.
13.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine
Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt.
Berlin, 11.09.2009 |
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